Seit 1999 werden bei PREMIERE WORLD tagsüber die Spielfilme vorgesperrt, wenn sie erst ab 16 Jahren freigegeben sind. Der Nutzer hat eine PIN einzugeben, damit er den gesperrten Film sehen kann. Bekannt geworden ist diese Vorkehrung bei uns als Jugendschutz-PIN. DigiTV.de infomiert darüber, wen sie schützen soll und wie man sich selbst davor schützen kann.
| Folgende Zeitgrenzen werden in § 5 der Jugendschutzsatzung festgelegt:
Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, können vorgesperrt auch im Tagesprogramm zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ausgestrahlt werden.
Filme, die ab 18 Jahren freigegeben sind, dürfen vorgesperrt ab 20.00 Uhr gezeigt werden.
Für Pay-per-View-Filme (entgeltpflichtiger Einzelabruf) gelten keine Sendezeitbeschränkungen.
Laut § 6 JSS dürfen indizierte Sendungen auch bei digitaler Verbreitung jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesmedienanstalt in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ausgestrahlt werden. Diese Regelung gilt auch für indizierte Pay-per-View-Sendungen.
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Nach der seit 1. April 2000 gültigen Novelle des Rundfunkstaatsvertrages sind für verschlüsselte und vorgesperrte Sendungen im digitalen Fernsehen die üblichen Sendezeitbeschränkungen gelockert worden. In der Jugendschutzsatzung (JSS) wurde festgelegt, dass tagsüber Filme vorgesperrt sein müssen, wenn sie eine Altersfreigabe ab 16 haben (siehe Kasten).
Grundsätzlich gelten diese gelockerten Zeitgrenzen nach § 2 JSS nur, wenn der Anbieter die Sendungen "mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt und vorsperrt" und "sicherstellt, dass die Freischaltung (...) nur für die Dauer der Sendung möglich ist". Die Freischaltung einer vorgesperrten Sendung erfolgt durch Eingabe eines vierstelligen, persönlichen Jugendschutz-Codes des Nutzers. Der Jugendschutz-PIN ist also keine Idee von PREMIERE WORLD, sondern vom Gesetzgeber.
Susanne Grams ist zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und für die Programmaufsicht in Jugendschutzfragen. Sie gestand ein, dass es 1999 zur Einführung der Vorsperrung Beschwerden von erregten DF1- Abonnenten gab. "Aber es stellt sich die Frage, wer für den Jugendschutz zuständig ist," erklärte sie DigiTV das Problem. "Bis um 23.00 Uhr ist es der Gesetzgeber, der die jugendgefährdenden Sendungen vorsperrt. Ab 23.00 Uhr sind dann die Eltern gefordert. Auch wenn so eine Sperre sehr unbequem ist, muss man das einsehen. Wir konnten die meisten Abonnenten, die sich bei uns gemeldet haben, davon überzeugen."
Jugendschutz aufheben
Die FSK-Sperre kann ohne viel Probleme deaktiviert werden. Dann sind alle Programme wieder empfangbar. Dazu geht man folgendermaßen vor:
- Die Settings aus der d-Box rauslesen. (BDM oder Transbox, Anleitung hier!)
- Mit einem HEX-Editor nach der Variablen "E5 06" suchen. (sollte etwa bei 01xx liegen)
- die 3 folgenden Bytes von "00 01 5D" in "00 01 C3" abändern.
- Speichern & Zurück in die d-Box laden.
- Wer sich die Änderungen nicht selbst zutraut, der kann sich die fertig modifizierten Settings (für Kabel und SAT) downloaden.
Viel Spaß beim Zappen. Die Modifikation geschieht natürlich auf eigene Gefahr!
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Kann man die Jugendschutz-Sperre umgehen?
Eine interessante Frage, die uns nach der Einführung der gesonderten PIN häufig gestellt wurde. Eins vorweg: Man kann die Sperre umgehen, auch bei der d-box II. Beta Research hat reagiert und den Fehler mit Softwareversion 1.6 abgestellt. Bei der neuen Generation der d-boxen mit Version 1.5 funktionierte es so: hier klicken.
Wer noch eine der älteren d-boxen besitzt, der kann es mit etwas technischem Einsatz sehr schnell selbst erledigen (siehe Kasten rechts). Wir raten aber davon ab, die Mietboxen aufzuschrauben, da sie immer noch Eigentum von PREMIERE WORLD sind.
Jugendschutz bei F.U.N.-Boxen und Geräten anderer Hersteller?
Bis jetzt haben nur d-boxen eine Jugendschutz-Sperre. Das Zusatzsignal, das von PREMIERE WORLD ausgestrahlt wird, wird nicht von anderen Receivern ausgewertet, der Bildschirm wird nicht schwarz. Wer sich also ein Common Interface (Irdeto AllCAM) für seinen Galaxis IQG.1, die TechniBox CAM oder eine andere Settop-Box besorgt, der kann beruhigt seine SmartCard aus der d-box nehmen und sein Abo im "Zweitreceiver" ohne Jugendschutz genießen.
Ein Umstand, der bei den Medienanstalten bisher wohl nicht bekannt war, wie uns Susanne Grams bestätigte: "Wir werden uns in Zukunft mit dieser Tatsache beschäftigen und über weitere Regelungen beraten müssen."
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